Über uns
Wir sind als erstes deutsche Startup-Unternehmen mit Impact-Hintergrund in der ambulanten Pflege mit dem innovativen, weiß-grünen Kooperationskonzept für Pflegebauernhöfe in Deutschland unterwegs. Weiß steht für die Pflege und grün für die Landwirtschaft. Mit dem einzigartigen, selbst entwickelten Konzept der Kooperation von Pflege und Landwirtschaft begleiten wir nun bereits schon mehr als 12 Hoffamilien in Deutschland, die sich in dem Betriebszweig soziale Landwirtschaft zu einem Pflegebauernhof entwickeln möchten. Wir bieten damit in ganz Deutschland eine spezialisierte Betreuung und Pflege der Bewohner in den Wohngemeinschaften von Pflegebauernhöfe an, um somit ein sinnhaftes, selbstbestimmtes Leben zu gestalten. Vielleicht auch bald in Ihrer Region.
Mehr dazu unter Zukunft Pflegebauernhof: https://www.zukunft-pflegebauernhof.de/
Familienunternehmen
Der ambulante Pflegedienst „Natürlich GmbH“ wurde 2019 gegründet um spezialisiert auf das Konzept Pflegebauernhof, pflegebedürftigen Menschen aller Pflegegrade natürliche Betreuungs- und Betätigungsangebote, mit Tieren auf dem Bauernhof anzubieten. In Interaktion mit Mensch, Tier und der Natur zu sein hilft vielen Pflegebedürftigen, insbesondere Demenzkranken, ihren Alltag sinnvoll zu gestalten. Sehr wichtig ist uns beim ambulanten „Pflegedienst Natürlich“, dass die Pflegebedürftigen ein familiäres Leben innerhalb der Wohngemeinschaft haben. Der „Pflegedienst Natürlich“ kann durch Guido Pusch auf eine fast 12jährige (Dezember 2010) Wohngemeinschaftserfahrung auf dem eigenen Bauernhof zurückgreifen. In Marienrachdorf, im Westerwald in Rheinland-Pfalz werden seit 2019 erfolgreich unsere mittlerweile drei Wohngemeinschaften mit dem „Pflegedienst Natürlich“ ambulant betreut und gepflegt.
Wir arbeiten ausgezeichnet
Voller Stolz und Freude haben wir Ende November 2022 den Rheinland Pfälzischen Pflegepreis 2022 in der Kategorie „Innovatives Versorgungsprojekt“ entgegengenommen.
Die Preisverleihung fand am Vorabend des Pflegetages Rheinland Pfalz in der Rheingoldhalle in Mainz statt. Wir bedanken uns bei der Jury und sehen die Auszeichnung als Ansporn für unsere tägliche Arbeit.
Leistungen
Betreute WGs | Ambulante Pflege | |
---|---|---|
Alltagsbetreuung | ||
24h Betreuung | ||
Schulung / Beratung pflegender Angehöriger | ||
Beratung / Betreuung zu Pflegeversicherung, Sachleistungen, Hilfs- und Pflegemittel | ||
Verhinderungspflege | ||
häusliche Pflege | ||
medizinische Pflege |
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Unser Team
Celina Hannappel
Andre Haubrichs
Gabriele Haubrich
Tanja Demuth
Ramona Bärwecke
Marian Wolf
Sarah Fritsch
Tanja Wolf
Alexandra Pusch
Nicole Naujok
Tanja Thöne
Jessica Chlubeck
Dorota Korbuszewska
Cathrin Boller
Lena Schmidt
Samira Pusch
Joana Santos Sousa Pereira
Impressionen
Mithelfen als
Examinierte Fachkräfte betreuen und pflegen hilfsbedürftige, ältere Menschen. Sie unterstützen die Senioren im Alltag und übernehmen pflegerische und medizinische Aufgaben. Ausgebildete Fachkräfte sind weiterhin ein wichtiges Bindeglied zwischen den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, Ärzten und Therapeuten. Sie nehmen Veränderungen wahr und leiten diese entsprechend weiter. Die Organisation von Arzt- und Behandlungsterminen gehört ebenfalls in das Aufgabengebiet der examinierten Fachkräfte. Außerdem unterstützen sie die Pflegebedürftigen bei der Teilnahme am Green Care Konzept.
Das Aufgabengebiet der Alltagshelfer umfasst die Betreuung und Begleitung der älteren Menschen. Zu ihren Aufgaben gehört z.B. das Kochen und Backen, Spaziergänge und Ausflüge, Haustiere versorgen, handwerkliche Arbeiten, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Musik hören, musizieren und singen.
Alltagsbegleiter führen bedürfnisorientierte Aktivierungsangebote mit den Senioren durch. Durch die Biografie der Senioren ist eine gute Betreuung immer individuell. Außerdem unterstützen sie die Pflegebedürftigen bei der Teilnahme am Green Care Konzept.
Durch ein Praktikum besteht die Möglichkeit, in den sozialen Bereich hineinzuschnuppern und Erfahrungen in der Pflege älterer Menschen zu sammeln. Als Praktikant bzw. Praktikantin erhalten Sie wertvolle Einblicke in den abwechslungsreichen und vielseitigen Pflegeberuf.
Offene Fragen rund um das Thema Pflege, sowie die Laufzeit eines Praktikums, können individuell besprochen werden. Ein Einstieg ist zu jeder Zeit möglich.
Der freiwillige Einsatz fördert die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. In diesem Jahr sammelt man eine Menge Erfahrungen im abwechslungsreichen Berufsbild der Altenpflege. Das freiwillige soziale Jahr ist eine ideale Möglichkeit für die eigene Berufswahl und die persönliche Zukunft.
Ausbildungsgang: „staatl. geprüfte Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer“
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer dauert ein Jahr. Der Ausbildungsgang ist interessant für Menschen, die eine kompakte Ausbildung im Bereich der Pflege suchen. Durch eine Zusammenarbeit mit den Pflegeschulen wird das Erlernen einer professionellen Handlungsfähigkeit sichergestellt.
Ausbildungsgang: „Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau“
Die Pflegeausbildung wird in 2020 erneuert. Die Berufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Kinderkrankenpfleger/in werden in eine generalisierte Ausbildung zusammengefasst. Somit wird in Zukunft das Berufsbild der Pflege gestärkt. Auch wir möchten ein Teil dieses Fortschrittes sein und eine Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau ermöglichen.
FAQ
Wir helfen bei der Organisation und Koordination pflegerischer, medizinischer sowie sozialer Leistungen. Anspruch auf Pflegeberatung haben alle gesetzlich Versicherten und ihre Angehörigen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt entweder direkt beim Betroffenen zu Hause, vor Ort, am Telefon oder per E-Mail. Alternativ gibt es auch in den Pflegestützpunkten der Verbandsgemeinden Pflegeberater die Ihnen helfen können.
Sie können den Antrag formlos telefonisch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Diese sendet Ihnen den Antrag postalisch zu.
Anträge auf Pflegeleistungen müssen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden. So sieht es das Gesetz vor.
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder ein anderer unabhängiger Gutachter innerhalb einer Woche, um den Pflegegrad des Bedürftigen festzustellen. Vorausgesetzt, die Versorgung der Betroffenen ist ohne Pflegeleistung nicht sicherzustellen oder die Angehörigen wollen Pflegezeit im Umfang von sechs Monaten in Anspruch nehmen.
Lebt der oder die Pflegebedürftige zu Hause und muss nicht palliativ versorgt werden und der pflegende Angehörige möchte Familienpflegezeit für bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen, gilt eine zweiwöchige Begutachtungsfrist.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit wird der oder die Betroffene in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Der Pflegegrad hängt davon ab, was die oder der Betroffene noch selbst kann – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen und / oder körperlichen Einschränkung leidet.
Über den Pflegegrad entscheidet eine Gutachterin oder ein Gutachter. Dieser kommt nach vorheriger Terminvereinbarung in die Wohnung oder die Pflegeeinrichtung. Unangekündigte Besuche gibt es nicht. Beim Termin können auch Angehörige oder Betreuer anwesend sein.
Wer mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegt, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, kann Rentenansprüche erwerben. Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft und wird Zuhause betreut. Außerdem muss der oder die pflegende Angehörige im Hauptberuf pflichtversichert sein und darf neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Bei einem bestehenden Pflegeanspruch, der bereits länger als sechs Monate gültig ist, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ durch eine Ersatzkraft möglich (§ 39 SGB XI).
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen „an der Pflege gehindert ist“. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist.
Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 42 Tage bis zu einem Höchstbetrag von 1612 € übernommen. Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln.
Selbstverständlich können Sie ambulante Pflege auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, wird in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen gemeinsam erarbeitet.
Bei der Pflegesachleistung nehmen Sie die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, der die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dies sind z.B. Hilfe bei der Grundpflege (Waschen, Duschen), Hilfe bei Ausscheidung oder Mobilisation.
Hilfe bei der Wundversorgung, Medikamenteneinnahme und Richten von Medikamenten, Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen sind Leistungen, welche unabhängig vom Vorliegen eines Pflegegrades von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger übernehmen für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote anzusetzen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Den Entlastungsbeitrag können Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten, die Anspruch auf ambulante Sach- oder Geldleistungen haben, unabhängig von der Wohnform. Sie können also Zuhause gepflegt werden, aber beispielsweise auch in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Pflegebedürftige in stationärer Pflege haben keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag; sie haben einen Anspruch auf die sogenannte zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI.
Der Entlastungsbeitrag muss nicht extra vorab beantragt werden. Die Pflegekasse erstattet entstandene Aufwendungen, wenn diese die Bedingungen erfüllen, jedoch nur mit Nachweis. Zur Kostenerstattung müssen entsprechende Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das heißt: Man bekommt nicht pauschal 125 Euro ausgezahlt, sondern muss belegen, welche Leistungen man in Anspruch genommen hat.
Werden im Monat nicht 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen ausgegeben haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verfügung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr übertragen. Am 30. Juni verfällt der Restbetrag dann.
Kontaktformular
Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Anliegen bei uns. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Anfahrt
Pflegedienst Natürlich GmbH
Auf der Weid 1-15
56242 Marienrachdorf, Telefon: +49-2626-9256913
info@pflegedienst-natuerlich.de, Fax: +49-2626-9256926
Guido Pusch
Geschäftsführer
Celina Hannappel Pflegedienstleitung
Nicole Trennheuser-Freund
kaufm. Leitung